Abrechnung nach dem Zeitaufwand

Sie zahlen den Zeitaufwand, den Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt. Der Stundenansatz wird mit Ihnen vereinbart, er beträgt üblicherweise zwischen CHF 250.-- und CHF 350.-- pro Stunde, zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer. Dabei werden die wirtschaftliche Bedeutung der Sache und die Komplexität des Falles berücksichtigt. Bei hohen Streitwerten gilt ein Interessenwertzuschlag. Haben Sie wenig Einkommen oder Vermögen, kann in Gerichtsfällen ein Antrag auf unentgeltliche Prozessführung gestellt werden. Beachten Sie unser Bonusmodell! Nutzen Sie das untenstehende Formular oder rufen Sie uns an für einen Besprechungstermin.



Bonus